Aktuelles

Seit dem 1. Januar 2025 gelten bedeutende Änderungen im belgischen Haftungsrecht. Die Quasi-Immunität für Hilfspersonen wurde abgeschafft, und die Kumulation von vertraglicher und außervertraglicher Haftung ist nun zulässig.

Am 21. Juli 2025 hat die belgische Bundesregierung ein sogenanntes „Sommerabkommen“ (Zomerakkoord) beschlossen. Ziel dieses politischen Pakets ist es, den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren, die Renten zu reformieren und Arbeit finanziell attraktiver zu machen. Auch wenn die konkreten Gesetzestexte noch erarbeitet werden müssen, ist die Richtung bereits klar: Ab 2026 treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die auch für deutsche Arbeitgeber mit Beschäftigten in Belgien von Bedeutung sind.

Der Data Act ist eine Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, die europäische Datenökonomie zu stärken und einen wettbewerbsfähigen Binnenmarkt für Daten zu schaffen. Er soll Daten – insbesondere Industriedaten – zugänglicher und nutzbarer machen, Innovation fördern und die Datenverfügbarkeit erhöhen.

Am 7. April 2023 verkündete der belgische Kassationshof ein bedeutsames Urteil, dem eine Streitigkeit über die Zuständigkeit für Ansprüche aus der Beendigung eines unbefristeten Alleinvertriebsvertrags zugrunde lag. Dieses Urteil markiert die Abkehr von dem bisher in der höchstrichterlichen Rechtsprechung herrschenden Tandem-Ansatz hinsichtlich der Schiedsfähigkeit von Streitigkeiten über Alleinvertriebsverträge

Das belgische Zivilgesetzbuch wird seit November 2020 schrittweise reformiert. Neben dem Gesetz zur Einführung von Buch 1 Allgemeine Bestimmungen traten unter anderem auch die Gesetze zur Einführung von Buch 3 Güter sowie Buch 5 Schuldverhältnisse bereits in Kraft.

Der Gesetzesentwurf der Kommission zur Reform des Haftungsrechts zur Einführung von Buch 6 Außervertragliche Haftung wurde am 1. Februar 2024 vom Parlament angenommen und soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.