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Vertragshändlerstatut mit Auslandsberührung - Antrag auf Grundsatzentscheidung beim Kassationshof
Vertragshändlerstatut mit Auslandsberührung - Antrag auf Grundsatzentscheidung beim Kassationshof
Ist die - im übrigen in Europa einzigartige - belgische Kündigungsschutzgesetzgebung vom 27. Juli 1961 betreffend die vorzeitige Beendigung von unbefristeten Alleinvertriebsverträgen auch dann kraft Gesetzes anwendbar, wenn in der Vertriebsvereinbarung mit einem ausländischen Vertragshändler der belgische Prinzipal zu seinen Gunsten eine belgische Rechtswahl ohne jeglichen Hinweis auf diese Spezialgesetzgebung bedingt hat?
Diese Frage hat die Sozietät KOCKS & PARTNERS dem obersten belgischen Gerichtshof zur Grundsatzentscheidung vorgelegt.
Wird dem Revisionsantrag vom Kassationshof stattgegeben, kann der vorzeitig gekündigte ausländische Vertragshändler dieselben Schadensersatzansprüche aus dem AVG-Gesetz einklagen wie der inländische Vertragshändler, obschon der Erfüllungsschwerpunkt des Vertragsverhältnisses im Ausland liegt.Erfüllungsschwerpunkt des Vertragsverhältnisses im Ausland liegt.